Anwachsung und Grunderwerbsteuer

Anwachsung und Grunderwerbsteuer

Unser Mandant nahm eine Umstruktierung seiner Co KG vor, indem der Kommanditist aus der KG austrat, was eine Anwachsung (§ 738 BGB) zur Folge hatte. Zu dem Gesellschaftsvermögen gehörten Immobilien, die durch die Anwachsung den Eigentümer wechselten. Das Finanzamt wollte zunächst keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG) für den Vorgang erteilen. Aufgrund unserer Intervention erkannte das Finanzamt nun an, dass der Vorgang nach § 6a GrEStG steuerfrei war, und erteilte schließlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die Anwachsung kann in der Form der sog. "erweiterten" Anwachsung auch so gestaltet werden, dass eine Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Umwandlungsvorgang nicht erfolgt.

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