Am Europäischen Gerichtshof gewonnen

In einem von uns vor dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-342/14) vertretenen Fall wird der EuGH am 17.12.2015 das Urteil verkünden. Es geht um die Befugnisse ausländischer Steuerberater in Deutschland.

Das Urteil finden Sie hier.

Zurück