Rechtsschutzversicherung und Widerruf

Rechtsschutzversicherungen lehnen gern die Übernahme der Kosten ab, wenn es um den Widerruf von Darlehensverträgen geht – mit dem Argument, dass das Darlehen aufgenommen wurde, bevor die Versicherung bestand. Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Darlehensaufnahme ankommt, sondern darauf, ob im Zeitpunkt des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung bestand.

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