OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.04.2018, I-9 U 89/17

Unsere Kanzlei hat gegen die VR Bank folgendes Urteil durchgesetzt:

Der Widerruf eines Darlehensvertrages ist wirksam, obwohl der Widerruf erst Jahre nach Abschluss des Vertrages erklärt wurde,wenn die Widerrufsbelehrung den Satz enthält:

"Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist einen Monat."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

 

Nach unserer Erkenntnis ist diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei vielen Verträgen der Volksbanken, VR Bank und Sparda-Banken enthalten, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden.