Schritt 1

Sie lassen alles von uns kostenfrei im Rahmen einer Erstberatung prüfen.

Wir brauchen dazu von Ihnen:

- den Darlehensvertrag

- die Widerrufsbelehrung (in manchen Verträgen als Anlage an den Vertrag, in manchen im Vertrag enthalten)

- den Kaufvertrag der Immobilie

Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserem Büro oder schicken Sie uns die Unterlagen oder Kopien einfach per Post oder Email zu. Sie erhalten von uns innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

Schritt 2

Eine Folge-Finanzierung (mit einer neuen Bank) muss beschafft werden. Dabei unterstützen wir Sie gern. Wir sind keine Darlehensvermittler, aber wir haben hervorragende Kontakte zu Banken und Darlehensvermittlern, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.

Es ist wichtig, dass Sie wissen, wie Sie die Immobilie nachdem Widerruf weiterfinanzieren, bevor der Widerruf erklärt wird. Nichts wäre schlimmer, als wenn Sie den Widerruf erklären, die Bank den Widerruf akzeptiert, Sie aus dem Darlehen entlässt und von Ihnen das Darlehen zurückfordert - und Sie dann nicht wissen, wie Sie das finanzieren sollen. Wir achten darauf und schützen Sie vor solchen gefährlichen Folgen. In unserer Kanzlei machen wir keine Widerrufe, wenn nicht vorher geklärt ist, wie es hinterher weitergeht.

Schritt 3

Der Widerruf wird erklärt und durchgesetzt.

Schritt 4

Das alte Darlehen wird von der neuen Bank abgelöst und Sie zahlen nur noch an die neue Bank.